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Leistungen

Qualifikationen

Ihre Zahnärzte in Flensburg, Dr. Stephan Schultz-Langerhans und Dr. Arthur D. Afrouz M. Sc. M. Sc. sind für die Behandlung mit Zahnimplantaten hochqualifiziert und sehr erfahren:

Master of Science Implantologie

Ein Master of Science (M. Sc.) kann durch ein Zusatzstudium für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Informatiker und Zahnmediziner erworben werden, in dem spezialisierte Kenntnisse auf aktuellem Stand in Praxis und Theorie vermittelt werden.

Dr. Arthur D. Afrouz M.Sc. hat im November 2010 seinen Master of Science in Oral Implantology erfolgreich abgeschlossen und ist nun in unserer Praxis für Behandlungen mit Zahnimplantaten besonders qualifiziert.

Warum profitieren Patienten davon?

Die Zahnmedizin hat in den vergangenen Jahren rasante Fortschritte gemacht. Die Planung und Durchführung von chirurgischen Eingriffen wie Implantationen und die Materialbeschaffenheit von Zahnimplantaten und Zahnersatz wurden stetig verbessert. Implantationen wurden schonender und sicherer, was nicht nur die Heilungsprozesse verkürzte, sondern auch die Langlebigkeit der Zahnimplantate erhöhte. Die Zahnimplantatmaterialien wurden zudem so verbessert, dass sie vom Kieferknochengewebe deutlich einfacher angenommen werden und gesund einheilen können.

Von diesen modernen Methoden profitieren Patienten, da nicht nur die Haltbarkeit der Zahnimplantate (und des darauf befestigten Zahnersatzes) höher ist, sondern die Behandlung selbst schmerzärmer und erheblich gewebeschonender verläuft. In dem Masterstudium werden diese modernen Inhalte und Methoden vermittelt, sodass Patienten eine Behandlung auf aktuellem Stand erhalten.

Tätigkeitsschwerpunkt/Zertifizierungen

Dr. Stephan Schultz-Langerhans und Dr. Arthur D. Afrouz M. Sc. M. Sc. sind als zertifizierte Implantologen der DGI besonders für die Behandlung mit Zahnimplantaten qualifiziert und berechtigt, die Implantologie als Tätigkeitsschwerpunkt zu führen.

Was ist ein Tätigkeitsschwerpunkt?

Ein „Tätigkeitsschwerpunkt“ ist eine offizielle Bezeichnung und ein Hinweis auf die besondere Spezialisierung eines Zahnarztes.

Die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes bzw. gegebenenfalls ein entsprechender Fachverband kann einem Zahnarzt genehmigen, diese Bezeichnung für anerkannte Bereiche der Zahnmedizin offiziell zu führen bzw. diesen darin zertifizieren.

Voraussetzung für diese Genehmigung ist, dass der Zahnarzt in diesem Bereich der Zahnmedizin über besonderes theoretisches und praktisches Wissen sowie eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Die Qualifikation wird unter anderem durch die Teilnahme an anerkannten, umfangreichen Fortbildungen nachgewiesen.